Konformitätsbewertung von Strahlenmessgeräten GRAETZ
Diese kann nur beim Neukauf eines Geräts durchgeführt werden und beinhaltet die Konformitätserklärung des Herstellers sowie eine Konformitätsbescheinigung des Eichamts.
Hinweis:
Ohne die Konformitätsbewertung ist eine Eichung NICHT möglich